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  • 01.09.1999 · Fachbeitrag · Zwangsvollstreckung

    Welche Gebühren entstehen für die Vertretung des Gläubigers bei Eintragung einer Zwangshypothek?

    Das Inkrafttreten der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle zum 1. Januar 1999 hat zwei wichtige Änderungen für die Zwangshypothek mit sich gebracht: Erstens ist der Mindestbetrag für die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek von 500 auf 1.500 DM erhöht worden (§ 866 Abs. 3 ZPO). Zweitens ist gleichzeitig gemäß § 867 Abs. 3 ZPO die Notwendigkeit des besonderen dinglichen Duldungstitels entfallen, der bisher als Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung aus einer Zwangshypothek verlangt worden ist.