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  • 01.11.1998 · Fachbeitrag · Zwangsvollstreckung

    Die Grundgebühren für die Vertretung des Gläubigers in Zwangsversteigerungsverfahren

    Für die Vertretung des Gläubigers in Zwangsversteigerungsverfahren stehen dem Rechtsanwalt Grundgebühren zu (zu den Gebühren bei der Vertretung des Schuldners vergleiche BRAGO prof. 10/97, 1 und 3/98, 8). Der folgende Beitrag erläutert Einzelheiten.