01.11.1998 · Fachbeitrag · Zwangsvollstreckung
Die Grundgebühren für die Vertretung des Gläubigers in Zwangsversteigerungsverfahren
Für die Vertretung des Gläubigers in Zwangsversteigerungsverfahren stehen dem Rechtsanwalt Grundgebühren zu (zu den Gebühren bei der Vertretung des Schuldners vergleiche BRAGO prof. 10/97, 1 und 3/98, 8). Der folgende Beitrag erläutert Einzelheiten.
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