Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · ZPO-Reform

    Die Gebühren für die Güteverhandlung

    | Die Zivilprozessreform sieht für alle Verfahren erster Instanz seit dem 1.1.02 nach § 278 Abs. 2 ZPO n.F. grundsätzlich eine Güteverhandlung vor, die der streitigen mündlichen Verhandlung vorgeschaltet ist (ausführlich Goebel, „Prozessrecht aktiv“ 1/02, 1). Der folgende Beitrag erläutert, ob und wie der Rechtsanwalt die damit verbundene Mehrarbeit vergütet erhält. |