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  • 01.06.1995 · Fachbeitrag · Wirtschaftliche Kanzleiführung:

    Was kostet eine Anwaltsstunde?

    | Die Vergütung des Rechtsanwalts für seine Berufstätigkeit richtet sich nach der BRAGO. Diese erlaubt seit dem 9. September 1994 in außergerichtlichen Angelegenheiten ein Zeithonorar (§ 3 Abs. 5 BRAGO). Bei der Prozeßführung und in der Zwangsvollstreckung bleibt es indes bei den gesetzlichen Gebühren, wobei es nach wie vor zulässig ist, eine höhere Vergütung zu vereinbaren. |