01.08.1998 · Fachbeitrag · Wirtschaftliche Kanzleiführung
Ermöglicht die BRAGO eine kostendeckende Vergütung?
Die BRAGO soll dem Anwalt ein Gebührenaufkommen sichern, mit dem er sowohl seine Kosten als auch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann (BVerfG MDR 92, 714). Ihr Ziel ist - insgesamt gesehen - eine angemessene Entlohnung seiner beruflichen Tätigkeit. Fraglich ist jedoch, ob sie auch im Einzelfall eine kostendeckende Vergütung ermöglicht.
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