01.11.1999 · Fachbeitrag · Von Lesern für Leser
Mahnanwaltskosten sind erstattungsfähig - auch bei Mandant mit Wohnsitz beim Streitgericht
Die Rechtsanwälte Erhard & Maas aus Schwelm haben auf folgenden interessanten Beschluß des OLG Düsseldorf vom 31. März 1998 (Az: 13 W 18/98) aufmerksam gemacht: Mahnanwaltskosten sind grundsätzlich erstattungsfähig. Dies gilt auch für einen Mahnanwalt, der den anschließenden Hauptprozeß nicht führen kann, weil er am Streitgericht nicht postulationsfähig ist.
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