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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Von Lesern für Leser

    Die vorgerichtliche Besprechungsgebühr kann bei Prozessbezogenheit erstattungsfähig sein

    Entgegen einer bislang wohl herrschenden Meinung hat das OLG Frankfurt am Main am 26.3.01 in einem Beschluss ausgeführt, dass auch vorgerichtliche Besprechungsgebühren festgesetzt werden können (15 W 17/01, n.v., Abruf-Nr. 010637). Dies hat uns Herr Rechtsanwalt und Notar Klaus W. Grow aus Schwalmstadt mitgeteilt. Zur Begründung führten die Frankfurter Richter aus: