01.08.1996 · Fachbeitrag · Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit
Welche Gebühren stehen dem Anwalt in Steuer-, Zoll- und Abgabensachen zu?
Die BRAGO enthält bis auf die §§ 114, 117 über die Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit keine ausdrückliche Regelung über die Gebühren in Steuer-, Zoll- und Abgabensachen. Nach den §§ 114, 117 BRAGO gelten für verwaltungs- und finanzrechtliche Angelegenheiten die Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts der BRAGO unmittelbar, nach § 114 Abs. 1 BRAGO die des Dritten Abschnitts sinngemäß. Im folgenden Beitrag werden schwerpunktmäßig finanzrechtliche Sachen behandelt, doch kommen in allen angeführten Angelegenheiten die gleichen gebührenrechtlichen Vorschriften zur Anwendung.
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