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  • 01.08.2000 · Fachbeitrag · Strafprozess

    Rechtsanwaltsgebühren im Adhäsionsverfahren

    | Unter den Voraussetzungen der §§ 403 ff. StPO kann der durch eine Straftat Verletzte - bei Tötungsdelikten der Erbe des Opfers - ausnahmsweise im Strafverfahren zivilrechtliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Schädiger geltend machen. Dieses sogenannte Adhäsionsverfahren hat den prozessökonomischen Sinn, dem Opfer nach Abschluss des Strafverfahrens einen weiteren - unter Umständen sehr lange dauernden - zivilrechtlichen Prozess zu ersparen. Der folgende Beitrag nennt Einzelheiten: |