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  • 01.10.1997 · Fachbeitrag · Sozialrecht

    Die Abrechnung anwaltlicher Mitwirkung bei Vergleich und Erledigung im sozialrechtlichen Vorverfahren

    | In „BRAGO professionell“ Nr. 9, Seiten 9 ff., wurde dargestellt, wie sozialrechtliche Verwaltungsverfahren abgerechnet werden. Der folgende Beitrag zeigt die Voraussetzungen auf, die erfüllt sein müssen, damit der Anwalt für einen Vergleich oder eine Erledigung im Vorverfahren die um 50 Prozent erhöhte Gebühr nach § 116 Abs. 3 BRAGO erhält. |