01.03.1999 · Fachbeitrag · Rechtsprechungsübersicht
15/10-Vergleichsgebühr auch für einenScheidungsfolgenvergleich bei PKH-Scheidung?
In „BRAGO professionell“ Nr. 10/98, Seiten 5 ff., und Nr. 1/99, Seiten 9 ff., habe ich die Entscheidungen der OLG Koblenz, Zweibrücken, München, Frankfurt, Bamberg, Köln und Düsseldorf erläutert, die den Anfall einer 15/10-Vergleichsgebühr für den Vergleich über Scheidungsfolgen bejahen, wenn für die Scheidung PKH bewilligt worden ist. Der folgende Beitrag stellt die Entscheidungen der OLG Brandenburg, Dresden, Nürnberg und Stuttgart vor.
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