01.01.1999 · Fachbeitrag · Rechtsprechungsübersicht
15/10-Vergleichsgebühr auch für einenScheidungsfolgenvergleich bei PKH-Scheidung?
In „BRAGO professionell“ Nr. 10/98, Seiten 5 ff., habe ich Ihnen bereits die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Koblenz, Zweibrücken, München, Frankfurt und Bamberg vorgestellt, die den Anfall einer 15/10-Vergleichsgebühr für den Scheidungsfolgenvergleich in einem PKH-Verfahren bejahen. Der folgende Beitrag weist auf die Rechtsprechung des OLG Köln und des OLG Düsseldorf hin, die allerdings uneinheitlich ist.
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