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  • 01.09.1999 · Fachbeitrag · PKH-Verfahren

    Welche Gebühren erhält der beigeordnete Anwalt für einen außergerichtlichen Vergleich?

    | Die Grundsätze sind bekannt: Gemäß § 23 Abs.1 Satz 1 BRAGO erhält der Rechtsanwalt für die Mitwirkung beim Abschluß eines das Verfahren beendenden außergerichtlichen Vergleichs eine 15/10-Gebühr. Soweit ein gerichtliches Verfahren oder ein PKH-Verfahren anhängig ist, reduziert sich die Vergleichsgebühr auf 10/10 (§ 23 Abs. 1 Satz 3 BRAGO). Der folgende Beitrag geht auf einige Besonderheiten ein, die sich für die Höhe der Gebühr bei PKH-Anträgen ergeben. |