01.09.1999 · Fachbeitrag · PKH-Verfahren
Kein Geld beim Vergleich über das Umgangsrecht in isolierten Verfahren der elterlichen Sorge verschenken
Folgende Situation kommt häufig vor: Die Parteien eines isolierten Verfahrens über die elterliche Sorge, für das PKH bewilligt wurde, einigen sich - auch - hinsichtlich des Umgangsrechts und schließen einen dahingehenden Vergleich. Dabei wird aber allzu häufig verkannt, daß zwei verschiedene Angelegenheiten anhängig sind, für die jeweils Gebühren berechnet werden können.
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