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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · PKH

    PKH-Ermittlung: Änderung der Freibeträge

    | Das Bundesministerium der Justiz hat die neuen, vom 1.7.02 bis zum 30.6.03 gültigen Einkommensfreibeträge bekannt gegeben: für die Partei und den Ehegatten/Lebenspartner jeweils 360 EUR sowie für weitere Unterhaltsberechtigte: 253 EUR (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 ZPO; BGBl. I 02, 1908; zur PKH-Ermittlung: BRAGO prof. 2/02, 26. Die aktuelle Checkliste hierzu können Sie unter www.iww.de mit der Abruf-Nr. 020092 abrufen). |