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  • 01.02.1999 · Fachbeitrag · Mahnverfahren

    Vorsicht: Bei formularmäßigen Anträgen auf streitiges Verfahren werden jetzt Gerichtskosten nachgefordert

    Bundesweit ist seit einiger Zeit zu beobachten, daß die Gerichte die Nacherhebung weiterer Gerichtsgebühren betreiben, wenn der Antragsteller gleichzeitig mit dem Mahnbescheid durch Ankreuzen eines Fragekästchens im Mahn-Vordruck die Durchführung des streitigen Verfahrens im Falle des Widerspruchs des Schuldners beantragt hat (dazu auch schon BRAGO prof. 9/97, 3). Der folgende Beitrag setzt sich mit der Rechtslage auseinander und zeigt, wie der Anwalt in einer Mahnsache sein Kostenrisiko einschränken kann.