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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · Leserservice

    Ablauf der Verjährungsfrist zum 31.12.02 beachten

    Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, das am 1.1.02 in Kraft getreten ist, wurde das gesamte allgemeine Verjährungsrecht und damit auch die Verjährung der Anwaltsvergütung neu geregelt (dazu ausführlich Goebel, BRAGO prof. 12/01, 153). Folgendes ist deshalb zum Jahresende zu beachten: