01.05.1999 · Fachbeitrag · Leserforum
Verrechnung von anderen Honorarforderungen mit Vorschuß der Rechtsschutzversicherung möglich?
Frage: Kann der Rechtsanwalt vom Rechtsschutzversicherer geleistete Vorschußzahlungen mit Honorarschulden des Versicherungsnehmers verrechnen, die für sein Tätigwerden in anderen Angelegenheiten des Mandanten entstanden sind?
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