01.03.1995 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung:
Restriktive Kostenentscheidung gegen eine Beklagte, die eine überörtlich tätige Anwaltssozietät mandiert hatte
Mit Beschluß vom 30. August 1994 hat das OLG Düsseldorf (Az. 10 W 98/94) entschieden, daß die Tatsache, daß ein Rechtsstreit zunächst vor dem LG Hamburg und sodann nach Verweisung aufgrund mündlicher Verhandlung vor dem LG Düsseldorf rechts -hängig war, es nicht rechtfertigt, im Rahmen der Kostenfestsetzung zugunsten der Beklagten zwei Prozeßgebühren und zwei Verhandlungsgebühren in Ansatz zu bringen.
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