01.09.1998 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
Wann werden Anwaltsgebühren für ein Rechtsgutachten erstattet?
In der Rechtsprechung und im Schrifttum herrscht schon seit langem Einigkeit darüber, daß die Rechtsanwaltsgebühren für die Erstellung eines Rechtsgutachtens grundsätzlich keine zur Rechtsverfolgung und -verteidigung „notwendigen“ Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO sind. Folglich sind solche Kosten auch nicht erstattungsfähig (vergleiche statt aller: Zöller-Herget, ZPO, § 91 Rz 13 zum „Privatgutachten“). Der folgende Beitrag weist auf Ausnahmen von diesem Grundsatz hin.
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