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  • 01.04.1994 · Fachbeitrag · Jetzt ist es sicher:

    Jetzt ist es sicher: Das neue PKH-Gesetz kommt zum 1. Januar 1995!

    | Das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Prozeßkostenhilfe (PKHÄndG) wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zum 1. Januar 1995 in Kraft treten. Nach dem Bericht und der einstimmigen Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 15. Juni 1994 und dem wiederum einstimmigen Beschluß des Bundestages, das Gesetz anzunehmen, sowie dem ebenfalls einstimmigen Beschluß vom 26. August 1994, den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen, ist das PKHÄndG praktisch verabschiedet. Außerdem ist bereits die erste Bekanntmachung zu § 115 der ZPO n. F. (Prozeßkostenhilfebekanntmachung PKHB) geplant und auch die Höhe der Beträge ist bekannt. |