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  • 01.12.1999 · Fachbeitrag · Honorarmerkblatt

    Das anwaltliche Honorar- und Vorschußrecht und wie Sie dies Ihrem Mandanten „verkaufen“ können

    | Zur Zeit ist wieder zu beobachten, daß Rechtsanwälte zunehmend auf die Anforderung eines Vorschusses verzichten - aus Furcht, Mandate zu verlieren. Doch gerade durch dieses Verhalten können gravierende wirtschaftliche Nachteile für den Anwalt entstehen. Dies vor allem dann, wenn der Anteil an nicht vermögenden Mandanten in der Kanzlei überdurchschnittlich hoch ist oder wenn der Anwalt nach Beendigung seiner Tätigkeit erhebliche Mühe aufwenden muß, um noch - angemessene - Gebühren zu erhalten. Die Anwaltsregel sollte deshalb lauten, Auslagen zu vermeiden und beim Mandanten einen Vorschuß einzuholen. Der folgende Beitrag zeigt, warum der Anwalt einen Vorschuß anfordern sollte, wie er seine Honorarforderung seinem Mandanten am besten „verkaufen“ und wie er sich verhalten kann, wenn der angeforderte Vorschuß nicht gezahlt wird. In der nächsten Ausgabe lesen Sie praxisrelevante Einzelfälle der Vorschußanforderung, an die Sie vielleicht noch nicht gedacht haben. |