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  • 01.08.1997 · Fachbeitrag · Gesetzesänderungen

    Neuregelungen der KostO, des GKG und der BRAGO durch das JuMiG

    Durch das Justizmitteilungsgesetz und Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze (JuMiG) vom 18. Juni 1997 hat der Gesetzgeber eine Reihe von Neuerungen im Gebühren- und Kostenrecht eingeführt (BGBl. vom 26. Juni 1997, Teil I, 1430). Während das JuMiG insgesamt erst zum 1. Juli 1998 in Kraft treten wird (Art. 37 Abs. 1 JuMiG), sind die kostenrechtlichen Regelungen des Art. 33 JuMiG bereits seit dem Tage nach der Verkündung des Gesetzes am 27. Juni 1997 in Kraft (Art. 37 Abs. 2 JuMiG). Die wichtigsten Neuerungen betreffen: