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  • 01.07.2000 · Fachbeitrag · Gebührentipp

    Zusätzliche Gebühren für die Beratung über Erfolgsaussichten des Rechtsmittels

    | Der Fall kommt häufig vor: Sie übersenden ein klageabweisendes Urteil an Ihren Auftraggeber. In Ihrem Schreiben weisen Sie nicht nur auf die Rechtsmittelmöglichkeit nebst der dafür einzuhaltenden Frist hin, sondern erteilen zugleich eine Beratung über die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels. Um diese Tätigkeit nach Urteilsverkündung abzurechnen, muss geklärt werden, ob sie noch zur Vorinstanz oder bereits zum nächsten Rechtszug gehört oder ob es sich um eine zusätzliche Tätigkeit „zwischen den Instanzen” handelt. Der folgende Beitrag gibt Denkanstöße - nicht nur für Anwälte mit Singularzulassung. |