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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Gebührenmanagement

    Die neue Wertigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens nach §§ 485 ff. ZPO

    Nach der BRAGO war die Abrechnung des selbstständigen Beweisverfahrens und des sich anschließenden Hauptsacheverfahrens wenig erfreulich, da die Gebühren der beiden Verfahrensabschnitte gemäß § 37 Nr. 3 BRAGO aufeinander angerechnet wurden. Dies hat sich beim RVG positiv geändert. Der Beitrag erläutert die Besonderheiten bei der Abrechnung des selbstständigen Beweisverfahrens nach dem RVG.