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  • 01.08.1995 · Fachbeitrag · Gebührenberechnung

    Verschenken Sie kein Geld bei der Anwendung der Übergangsvorschriften von BRAGO und GKG!

    | Das Kostenrechtsänderungsgesetz ist mittlerweile seit über einem Jahr in Kraft und damit eigentlich nicht mehr so "neu", doch es ist noch längst nicht ein so guter Bekannter, als es das in der täglichen Praxis sein sollte. Eine der möglichen Schwachstellen bei der wirtschaftlichen Kanzleiführung ist die nur ungenaue Kenntnis der Regelungen in den Übergangsvorschriften von BRAGO und GKG, der §§ 134 BRAGO und 73 GKG. Die falsche oder ungenügende Antwort auf die Fragen "Wann kann ich die höheren Gebühren der neuen BRAGO abrechnen?" und "Wieviel Gerichtskosten müssen einbezahlt werden?" kostet bares Geld. |