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  • 01.11.2001 · Fachbeitrag · Euro-Umstellung

    Übergangsvorschriften: So vermeiden Sie Abrechnungs-Probleme

    | Am 1.1.02 löst der Euro die D-Mark als gesetzliches Zahlungsmittel ab. Ab diesem Stichtag sind Geldschulden in der neuen Währung zu zahlen. In der Anwaltskanzlei kann dies z.B. in solchen Fällen zu Schwierigkeiten führen, in denen die Anwaltsgebühren vor dem 1.1.02 entstanden sind, aber erst nach dem 31.12.01 fällig werden. Hier stellt sich die Frage, ob nach der neuen, leicht geänderten BRAGO (s. Hauskötter, BRAGO prof. 1/01, 11; 5/01, 65) und in E oder noch nach altem Recht und in DM abzurechnen ist. Der folgende Beitrag löst diese Problematik. In der nächsten Ausgabe werden Sie über Besonderheiten bei PKH, Pflichtverteidigung, Rechtsmittel und Streitwertänderungen informiert. |