01.05.1998 · Fachbeitrag · Erfahrungsaustausch
Nochmals: Ist § 84 Abs. 2 neben § 84 Abs. 1 BRAGOanwendbar?
Immer wieder berichten uns Leser von ihren Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherungen und Gerichten im Zusammenhang mit der Frage, ob § 84 Abs. 2 BRAGO neben § 84 Abs. 1 BRAGO anwendbar ist. In „BRAGO professionell“ haben wir uns bislang zweimal mit dieser Problematik befaßt und dabei die Meinung vertreten, daß beide Gebührentatbestände nebeneinander anwendbar sind (siehe BRAGO prof. 7/97, 7 und 3/98, 12). Auszugsweise stellen wir Ihnen das von einem Leser übersandte, ablehnende Urteil des AG Düsseldorf sowie einen Leserbrief mit Argumenten vor, deren anwaltsfreundliches Ergebnis vom AG Wiesbaden geteilt wird.
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