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  • 01.02.1994 · Fachbeitrag · Die Gebührentabelle für die Abrechnung in Strafsachen unter Berücksichtigung des Haftzuschlages

    Die Gebührentabelle für die Abrechnung in Strafsachen unter Berücksichtigung des Haftzuschlages

    | Auch wenn seit dem 1. Juli 1994 mit dem KostRÄndG 1994 höhere Gebühren für die Tätigkeit des Rechtsanwalts eingeführt wurden, decken diese seinen Aufwand und die Tätigkeit für den Mandanten bei weitem nicht in ausreichendem Maße ab. Es ist ganz klar festzustellen, daß sehr oft nicht einmal der Zeitaufwand durch die Sätze nach der BRAGO ausreichend abgegolten wird. |