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  • 01.03.1997 · Fachbeitrag · Der Gebührentip

    Der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts bei der Erstberatung über mehrere Gegenstände

    | Die Einführung der Erstberatungsgebühr durch das KostRÄndG 1994 verfolgte das Ziel, dem Rechtssuchenden den Gang zum Anwalt zu erleichtern, indem ihm Gewißheit gegeben wird, mit welchen Kosten er für eine sogenannte Erstberatung mindestens oder höchstens rechnen muß. |