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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Checkliste

    Diese Fehler kosten richtig Geld!!

    | Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wird voraussichtlich zum 1.7.04 in Kraft treten (vgl. BRAGO prof. 03, 145). Da die BRAGO aber auch danach bedeutsam sein wird (§ 61 RVG- E) und zahlreiche ihrer Vorschriften unverändert in das RVG- E übernommen worden sind, sollte bei der Abrechnung nach der BRAGO kein Geld verschenkt werden. Die folgende Aufstellung zeigt Fehler bei der Vergütungsabrechnung und gibt einen Ausblick auf die Abrechnung nach dem RVG- E (Regierungs- Ent- wurf v. 5.11.03, BR- Drs. 830/03, wortgleich mit dem Fraktionsentwurf v. 11.11.03, BT- Drs. 15/1971). |