01.07.1997 · Fachbeitrag · Beratungshilfe
Wann kann der Anwalt mehrere Angelegenheiten abrechnen?
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz = BerHG) bereitet vielfach die Abgrenzung Schwierigkeiten, wann über eine oder mehrere Angelegenheiten beraten wurde. Der folgende Beitrag stellt dar, wann der Anwalt Gebühren für mehrere Angelegenheiten erhält.
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