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  • 01.08.1998 · Fachbeitrag · Bausachen

    Hilfsweise Aufrechnung mit Vorschußanspruch führt zu Streitwerterhöhung

    Verteidigt sich der Besteller eines Werks gegenüber dem Vergütungsanspruch des Unternehmers mit einer hilfsweisen Aufrechnung von Vorschußansprüchen zur Mängelbeseitigung, so stellt sich im Rahmen der Streitwertbestimmung nach § 19 Abs. 3 GKG die Frage nach einer Wertaddition. Der 23. Senat des OLG Düsseldorf bejahte dies - unseres Erachtens zu Recht - zuletzt in einem Beschluß vom 16. September 1996 (Az: 23 W 26/96, OLG-Report Düsseldorf 97, 118). Der Leitsatz der Entscheidung lautet: