Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 29.04.2010 | Arbeitsrecht

    Weiterbeschäftigungsantrag: Das müssen Sie bei Deckungszusage und Streitwert beachten

    von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe, Gelsenkirchen

    Der Weiterbeschäftigungsantrag ist ein wichtiges Instrument in Kündigungsschutzverfahren. Oft wird der Streitwert und damit die Anwaltsvergütung unnötigerweise zu niedrig angesetzt. Der folgende Beitrag hilft Fehler bei der Streitwertbemessung und im Umgang mit einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung zu vermeiden.  

     

    Auswirkungen des Weiterbeschäftigungsantrags

    Weiterbeschäftigungsanträge werden in Kündigungsschutzverfahren gestellt, wenn die gerichtliche Güteverhandlung ergebnislos verläuft. Der Prozessbevollmächtigte des Arbeitnehmers stellt dann meist umgehend schriftsätzlich einen entsprechenden Antrag. Nicht selten wird hierbei übersehen, dass die Antragstellung mit einer signifikanten Erhöhung des Streitwerts sowie einer notwendigen Information an den Rechtsschutzversicherer verbunden ist.  

     

    Erweiterung des Deckungsschutzes

    Eine bereits vorliegende Deckungszusage allein für das Kündigungsschutzverfahren erstreckt sich nicht obligatorisch auch auf einen später gestellten Weiterbeschäftigungsantrag. Eine notwendige Erweiterung der vorliegenden Rechtsschutzzusage ist daher zwingend sicherzustellen und schriftlich einzuholen.