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  • 01.11.2005 | Arbeitsrecht

    Kündigungsrücknahme löst Einigungsgebühr aus

    Wird eine Kündigung durch den Arbeitgeber zurückgenommen, entsteht dadurch eine Einigungsgebühr (LAG Berlin 8.6.05, 17 Ta (Kost) 6023/05, n.v., Abruf-Nr. 052416).

     

    Praxishinweis

    Das LAG Berlin liegt damit auf der Linie des LAG Niedersachsen (ausführlich: Stake, RVG prof. 05, 91 mit Musterformulierung, Abruf-Nr. 051311).  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2005 | Seite 182 | ID 91976