01.12.2002 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Mehrkosten des auswärtigen Anwalts sind erstattungsfähig
Die Beauftragung eines in der Nähe der Klägerpartei ansässigen Anwalts ist auch dann als sachdienlich anzusehen, wenn es sich um eine „geschäftsgewandte und gerichtserfahrene Partei“ handelt (OLG Dresden 16.4.02, 3 W 0529/02, n.v.). (Abruf-Nr. 021618)
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