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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Bei der Scheidungsstreitwertermittlung sind auch die Vermögensverhältnisse der Parteien zu berücksichtigen

    | Das Vermögen der Parteien ist bei einer Scheidung Streitwert erhöhend zu berücksichtigen (OLG Köln, Beschluss, 26.3.01, 4 WF 30/01, n.v.). (Abruf-Nr. 011610) |