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  • 01.09.1998 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    KindRG und KindUG: Gebührenrechtliche Auswirkungen in Familiensachen

    | Durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16. Dezember 1997 (KindRG, BGBl I, 2942) und das Gesetz zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts minderjähriger Kinder vom 6. April 1998 (KindUG, BGBl I, 666) hat der Gesetzgeber wesentliche Änderungen im familienrechtlichen Bereich vorgenommen. Die Gesetze sind seit dem 1. Juli 1998 in Kraft. Die Neuregelungen wirken sich auch auf die anwaltlichen Gebühren in familienrechtlichen Angelegenheiten aus und werfen hier einige neue Fragestellungen auf: |