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  • 01.03.2002 · Fachbeitrag · Abrechnungspraxis

    Verschenken Sie kein Geld bei der Anrechnung

    | Die BRAGO schreibt bei gebührenrechtlichen Angelegenheiten in verschiedenen Regelungen eine Anrechnungspflicht vor, z.B. in § 20 Abs. 1 S. 4 BRAGO bei der Erstberatungsgebühr, in § 118 Abs. 2 BRAGO bei der Geschäftsgebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO und in § 43 Abs. 2 BRAGO bei der Mahnverfahrens- und Widerspruchsgebühr nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BRAGO. Der folgende Beitrag erläutert die korrekte Gebührenanrechnung anhand von verschiedenen Beispielen. Dabei werden die Zwischenschritte der Rechnungen mit Netto-Beträgen vorgenommen. |