Die Kombination einer Einziehungsklausel mit einer Abtretungsklausel im Gesellschaftsvertrag einer GmbH bringt im Vergleich zur Vereinbarung nur einer der beiden Varianten eine höhere Flexibilität für die Gesellschaft bzw. die verbleibenden Gesellschafter im Todesfall. Sie kann auch ein Druckmittel der Gesellschaft gegenüber den Erben darstellen, welche u. U. ihre Mitwirkung an der Abtretung des Geschäftsanteils verweigern.
An dieser Stelle informieren wir Sie einmal in der Woche über die größten Rechtsirrtümer rund um das Thema „Erben und Vererben“. Wir befassen uns hier insbesondere mit Irrtümern über Testamente, das ...
Verfügt der Mandant als Erbe über eine notariell beurkundete Vollmacht über den Tod hinaus, stellt sich die Frage, ob er überhaupt einen Erbschein benötigt, oder ob er sich nicht durch die Vollmacht legitimieren ...
An dieser Stelle informieren wir Sie einmal in der Woche über die größten Rechtsirrtümer rund um das Thema „Erben und Vererben“. Wir befassen uns hier insbesondere mit Irrtümern über Testamente, das Pflichtteilsrecht, Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung und vielem mehr.
Die beim Tode des Erblassers nach § 82b EStDV noch nicht verbrauchten größeren Erhaltungsaufwendungen sind bei dessen ESt-Festsetzung als Werbungskosten anzusetzen und gehen nicht auf den Rechtsnachfolger über (FG ...
Immer wieder kommt es in der Praxis vor, dass sich Unternehmer kurzfristig zum Verkauf des eigenen Betriebs entscheiden. Die Gründe sind vielschichtig. Die Spontaneität hat aber mehrere Haken. Kurzfristig ist es fast ...
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An dieser Stelle informieren wir Sie einmal in der Woche über die größten Rechtsirrtümer rund um das Thema „Erben und Vererben“. Wir befassen uns hier insbesondere mit Irrtümern über Testamente, das Pflichtteilsrecht, Vor- und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung und vielem mehr.