Den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG können auch Vermächtnisnehmer in Anspruch nehmen. Der Pauschbetrag für einen Vermächtnisnehmer ist nicht zu kürzen, wenn der Erwerb der übrigen Erben nicht der deutschen Besteuerung unterliegt. Dies hat der BFH (17.6.26, II R 25/23) entschieden.
Dietrich Loll und Steffen Pasler haben viele neue Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht mitgebracht, die sie in der neuen AStW-Podcast-Episode vorstellen. Sie berichten über die geplante ...
Ein Erbfall mit anschließender Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH zeigt, dass die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen des § 13a ErbStG an strenge Voraussetzungen geknüpft sind. Das FG Münster (25.2.
In der neuen Episode des AStW-Podcasts berichten Dietrich Loll und Steffen Pasler wieder über steuerliche und wirtschaftsrechtliche Neuigkeiten. Aktuelle Themen sind u. a. die Verhandlung zur Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuergesetzes beim Bundesverfassungsgericht und neu in Kraft getretene Gesetze, wie das Ganztagsförderungsgesetz, die digitale Fluggastabfertigung oder das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz. Bei den rechtlichen Entscheidungen geht es diese Woche um die Anforderungen an die ...
Die vorweggenommene Vermögensnachfolge dient häufig dazu, den Fortbestand landwirtschaftlicher Betriebe zu sichern und die Hofnachfolge frühzeitig zu regeln. Gleichzeitig stellt sich die Frage, welche Auswirkungen ...
In der aktuellen Episode des AStW-Podcasts fassen Dietrich Loll und Steffen Pasler von der ETL-Gruppe wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Sie berichten über das BMF-Schreiben ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
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Die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Unternehmensvermögen setzen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften grundsätzlich eine Beteiligung von mehr als 25 % voraus (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Wird eine Beteiligung im Erbfall auf mehrere Erben aufgeteilt, stellt sich die Frage, ob diese Schwelle dennoch erreicht werden kann. Ein aktueller Beitrag von Dr. Stein (Die Erbengemeinschaft als erbschaftsteuerlicher Pool, ZEV 2025, 644) zeigt, dass die Erbengemeinschaft hierbei einen bislang wenig beachteten ...