Jede dritte Veräußerung findet in der Lebensphase jenseits des 65. Lebensjahres statt, gut ein Viertel bereits in einem Alter von 55 bis 64 Jahren. Das Durchschnittsalter zum Zeitpunkt des Verkaufs steigt über den beobachteten Zeitraum hinweg an. Das liegt nicht allein in der demografisch bedingten Alterung der Unternehmer und Unternehmerinnen begründet, sondern auch in der zunehmenden Bereitschaft, Unternehmen zu verkaufen (statt zu vererben). Der durchschnittliche Veräußerungsgewinn ist in der Altersgruppe ...
Auf Vermögende kommen ab nächstem Jahr höhere Kosten zu: Mit Beschluss des Jahressteuergesetzes werden die Steuern für das Erben und das Schenken massiv erhöht werden. „Eine Möglichkeit, um die hohen Steuern bei ...
Bei Abfassung eines Testaments bedenkt man häufig nicht, wie sich das Leben entwickeln kann. Im Falle einer Demenz ist man nicht mehr in der Lage, das Testament zu ändern. Stirbt der Erblasser, kann es dann zu Streit ...
Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn und das DIW Econ haben im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung (BBSR) eine Studie erarbeitet, die sich mit der Herausforderung des demografischen Wandels im Baugewerbe auseinandersetzt. 47 % aller Inhaber planen der Studie zufolge, sich in den nächsten zehn Jahren zurückzuziehen; dies beträfe 163.000 Unternehmen im Baugewerbe. Ungefähr die Hälfte plant eine familieninterne Übergabe. Ein Großteil der Firmen wird voraussichtlich vor ...
Die Deutsche Unternehmerbörse DUB.de hat am 14.11.22 mit DUB Premium eine matchbasierte Unternehmensbörse für strategische Business Deals online gestartet, um der erhöhten Nachfrage nach größeren M&A-Deals auf ...
Werden mehrere wirtschaftliche Einheiten des begünstigten Betriebsvermögens gleichzeitig übertragen, kann die Erklärung zur optionalen Vollverschonung für jede Einheit gesondert abgegeben werden. Wird in diesem ...
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Mit dem „JStG 2022“ sollen die bestehenden Regelungen der Grundbesitzbewertung an die ImmoWertV vom 14.7.2021 angepasst werden (vgl. Gesetzentwurf vom 16.9.22, Drs. 457/22, S. 132 ff.). Eine Änderung der Regelungen zur Bewertung der Grundstücke für die Grundsteuer beinhaltet dieser Entwurf nicht, die Auswirkungen beschränken sich vielmehr auf die Bewertung von Grundstücken für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grunderwerbsteuer bei Ansatz der sog. Ersatzbemessungsgrundlage bei Share Deals.