Die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Unternehmensvermögen setzen bei Anteilen an Kapitalgesellschaften grundsätzlich eine Beteiligung von mehr als 25 % voraus (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Wird eine Beteiligung im Erbfall auf mehrere Erben aufgeteilt, stellt sich die Frage, ob diese Schwelle dennoch erreicht werden kann. Ein aktueller Beitrag von Dr. Stein (Die Erbengemeinschaft als erbschaftsteuerlicher Pool, ZEV 2025, 644) zeigt, dass die Erbengemeinschaft hierbei einen bislang wenig beachteten ...
Die Energiewende stellt Landwirte zunehmend vor die Frage, ob sie Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bereitstellen sollen. Bislang kann dies jedoch erbschaft- und schenkungsteuerliche Nachteile nach sich ...
Das FG darf ohne Verstoß gegen die Aufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 S. 1 FGO) die von den Gutachterausschüssen nach § 183 Abs. 1 S. 2 BewG mitgeteilten Vergleichspreise dem Vergleichswertverfahren ...
Die Bewertung eines Unternehmens gehört zu den anspruchsvollsten Fragestellungen im Pflichtteilsrecht. Befindet sich Unternehmensvermögen im Nachlass, hängt die Höhe des Pflichtteils regelmäßig entscheidend vom zutreffenden Unternehmenswert ab. In der Praxis entstehen häufig Streitigkeiten darüber, welche Unterlagen der Pflichtteilsberechtigte zur Überprüfung einer Unternehmensbewertung verlangen kann. Das LG Bochum hat mit Urteil vom 18.7.25 (I-5 O 192/23) die Rechte von Pflichtteilsberechtigten ...
Kurz, konkret und kostenfrei: Nehmen Sie an unseren sechs 30-minütigen Live-Updates teil, die KI-Trends für Steuerkanzleien auf den Punkt bringen. Ihre Experten Martha Kiehl und Johannes Franz zeigen nützliche Tools ...
Aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht werden auch diese Woche wieder von Dietrich Loll in den Fokus genommen. Er berichtet über BMF-Schreiben zu neuen Verhandlungsgrundlagen für DBA und zur ...
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Die unentgeltliche Übertragung landwirtschaftlicher Flächen auf mehrere Familienangehörige gehört zu den klassischen Instrumenten der vorweggenommenen Vermögensnachfolge. Steuerlich birgt eine solche Gestaltung jedoch erhebliche Risiken. Der BFH stellt klar, dass die Aufteilung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen auf mehrere Einzelrechtsnachfolger regelmäßig zur Betriebsaufgabe führt. Die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG scheidet aus, wenn kein eigenständiger Betrieb oder Teilbetrieb ...