Manipuliert ein Mandant sein Kassensystem, ist diesem in den meisten Fällen nicht bewusst, ob und welche Spuren er hierbei hinterlässt. Werden Manipulationen durch eine Betriebsprüfung aufgedeckt, drohen hohe Hinzuschätzungen. Derartige Prüfungen werden meist durch tatsächliche Verständigungen abgeschlossen.
Nach Ansicht des FG Münster (24.11.16, 3 K 1627/15 Erb und 3 K 1628/15 Erb, Abruf-Nr. 191968 , Revision zugelassen) beginnt der Zinslauf für hinterzogene SchenkSt 12 Monate nach Vollendung der Steuerhinterziehung.
Ein FS verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn es zunächst aufgrund einer einvernehmlichen Beendigung eines Finanzrechtsstreits den angefochtenen Steuerbescheid zwar aufhebt, im Anschluss daran aber ...
Bei der Kriminalpolizei ging die Anzeige eines Mannes ein, der seinen früheren Geschäftspartner des Betrugs bezichtigte. Ein kleines Lehrstück für sogenannte Geschäftsfreunde.
Mit Urteil vom 12.12.16 (6 K 1544/11 K,AO) hat das FG Düsseldorf zur Frage Stellung genommen, ob dem Leerkäufer von im Rahmen von cum/ex-Geschäften im Jahr 1990 gehandelten Dividendenpapieren ein Anspruch auf ...
Die durch Abgabe einer Selbstanzeige nach § 171 Abs. 9 AO ausgelöste Ablaufhemmung kann durch Ermittlungen der Steuerfahndung, mit denen noch vor Ablauf der regulären Festsetzungsfrist begonnen wurde, nach § 171 ...
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Nach Ansicht des FG Münster (24.11.16, 3 K 1627/15 Erb und 3 K 1628/15 Erb, Revision zugelassen) beginnt der Zinslauf für hinterzogene SchenkSt 12 Monate nach Vollendung der Steuerhinterziehung.