Grundsätzlich sind Geschäftsführer auch trotz Insolvenzantrag und der Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung verpflichtet, Steuerrückstände zu zahlen. Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit den GmbH-Geschäftsführer nicht von der Haftung wegen Nichtabführung von LSt – so das FG Münster mit Beschluss vom 3.4.17.
Die Betriebsprüfungsstelle eines FA überprüfte ein Reinigungsunternehmen. Neben allgemeinen Gebäudereinigungen hatte sich diese Firma in den letzten Jahren auf die Reinigung von Toilettenanlagen in Kaufhäusern ...
Immer wieder wird im Geschäftsalltag versucht, mittels Scheinrechnungen die steuerliche Zahllast zu mindern. Werden die Vorgänge entdeckt, drohen nicht nur dem Steuerpflichtigen, der auf diese Weise Steuern sparen ...
Möller und Retemeyer gehen in PStR 17, 121 ff. auf das zum 16.3.17 in Kraft getretene Zollrechtsänderungsgesetz ein. Die darin enthaltene Neuregelung des Postverkehrs ist aus der Sicht des folgenden Beitrags „strafrechtlich notleidend“.
Aufgrund der geänderten Rechtsprechung müssen Unternehmer, die den Vorsteuerabzug aus mit formalen Mängeln behafteten Rechnungen in Anspruch nehmen, nicht mehr befürchten, bei späteren Beanstandungen selbst im Fall ...
Das BVerfG hat mit seinem Nichtannahmebeschluss vom 2.3.17 erstmals über die strafrechtliche Seite von Cum-Ex-Geschäften entschieden. Die knappe Begründung lässt Raum für Interpretationen, eine umfassende ...
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Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Anders als bei der Steuerhinterziehung durch aktives Tun schließt die Kenntnis der Finanzbehörde von den steuererheblichen Tatsachen den Tatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO aus. Das hat das OLG Köln mit Urteil vom 31.1.17 ausdrücklich entschieden.