Die AStBV (St) 2020 (BStBl I 19, 1142) sind zum 1.1.20 an die Stelle der AStBV (St) 2016 bzw. 2019 getreten. Sie haben Neuerungen zu den Anweisungen für das steuerliche Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) gebracht. Sie binden nur die Finanzbehörden, nicht aber Staatsanwaltschaft und Strafgericht. Da Steuerstrafverfahren ihren gewöhnlichen Ausgangspunkt in der Finanzverwaltung haben, sind die Regelungen für die Verteidigung relevant. Nach den Grundsätzen der Selbstbindung der Verwaltung kann sich diese auf ...
Das OVG Saarlouis hat sich in einer Entscheidung vom 11.11.19 (1 A 338/18, Abruf-Nr. 212988 ) mit den Anforderungen an die Streichung eines Architekten aus der sog. Architektenliste befasst. Nachdem der Berufsträger ...
Die Abgabe einer wirksamen Einkommensteuererklärung beim lediglich für die gesonderte Feststellung zuständigen Finanzamt bewirkt gleichwohl die Beendigung der Anlaufhemmung (§ 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO), wenn diese vom Finanzamt nach den Gesamtumständen des Streitfalls als Einkommensteuererklärung hätte verstanden werden müssen und die Finanzbehörde dadurch in die Lage versetzt worden ist, das Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren ordnungsgemäß einzuleiten. Hierauf weist das FG Niedersachsen in einer ...
Das Strafgericht muss den Angeklagten durch förmlichen Hinweis gem. § 265 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 1 StPO davon in Kenntnis setzen, dass es eine Nebenfolge des § 375 AO i. V. m. § 45 Abs. 2 StGB (Aberkennung der ...
Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 250 TS wegen Steuerhinterziehung hat regelmäßig die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zur Folge. Schadenswiedergutmachung, eine sonst straffreie Lebensführung und die ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Unternehmen müssen bei Steuerdelikten künftig mit deutlich empfindlicheren Sanktionen als bisher rechnen. Das sieht der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität (VerSanG-E) vor. Berater tun gut daran, ihre Mandanten jetzt schon auf die neuen Gegebenheiten vorzubereiten. Denn ein effektives Compliance-System wird dann z. B. wichtiger denn je! Was Ihre Mandanten im einzelnen erwartet, erfahren Sie jetzt in PStR Praxis Steuerstrafrecht.