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  • · Fachbeitrag · VG Düsseldorf

    Presseauskunft über Einsatz der Steuerfahndung

    | Begehrt ein Zeitungsreporter Auskunft des Finanzministeriums über einen vermeintlichen Einsatz der Steuerfahndung, ist nach Ansicht des VG Düsseldorf (16.11.11, 26 L 1431/11, Abruf-Nr. 114152 ) für dieses Begehren der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Der auf das Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit weisende Zweck von Presseerklärungen oder Auskünften der Strafverfolgungsbehörden schließt es aus, sie den Justizverwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Strafrechtspflege i.S. des § 23 Abs. 1 EGGVG zuzurechnen. |

     

    PRAXISHINWEIS | Das Verwaltungsgericht führt in seiner Entscheidung zu den Ausschlussgründen aus, die einem presserechtlichen Auskunftsanspruch entgegenstehen können. Es weist darauf hin, dass § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO einem presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht entgegensteht, wenn diese Auskunft nicht die persönlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen, öffentlichen und privaten Verhältnisse einer Person betrifft.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 2 | ID 30880150

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