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  • · Fachbeitrag · Strafprozessordnung

    Steuerstrafrechtlicher Arrest: Antrag abgelehnt

    Die erstmalige Anordnung eines qualifizierten dinglichen Arrests nach Ablehnung durch das AG sowie ablehnender Beschwerdeentscheidung durch das LG zählt nicht zu den in § 310 Abs. 1 StPO abschließend aufgezählten Fällen, in denen die weitere Beschwerde ausnahmsweise eröffnet ist; vielmehr findet eine weitere Anfechtung der auf eine Beschwerde ergangenen Entscheidungen nach § 310 Abs. 2 StPO nicht statt (HansOLG 19.5.15, 2 Ws 75/15, Abruf-Nr. 145778).

     

    Sachverhalt

    Das FA für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg hat beim AG den Erlass eines dinglichen Arrests von 150.000 EUR als Rückgewinnungshilfe zugunsten des FA wegen eines Verdachts der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 AO beantragt.

     

    Durch Beschluss vom 26.11.14 hat das AG den Antrag zurückgewiesen. Das FA hat Beschwerde eingelegt. Das LG und das HansOLG haben die Beschwerde der Finanzverwaltung verworfen.

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