· Nachricht · Gesetzgebung
Strafrechtliche Verschärfungen im Koalitionsvertrag 2025 in den Blick genommen
von RA Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M. (Taxation), FA Steuerrecht
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat im Koalitionsvertrag 2025 (Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD – Verantwortung für Deutschland, 21. Legislaturperiode (9.4.25)) strafrechtlich relevante Vorhaben angekündigt: Bekämpfung der Steuerhinterziehung, Reformen der StPO, Verschärfungen im Waffenrecht und den Ausbau des Schutzes vor sexueller Belästigung im öffentlichen Raum. Der Beitrag setzt sich mit den wichtigsten geplanten Änderungen kritisch auseinander.
1. Konsequenteres Vorgehen gegen Steuerhinterziehung
Ein erster Schwerpunkt liegt darauf, Steuerhinterziehung und -vermeidung verschärft zu bekämpfen. Der Koalitionsvertrag betont die Bedeutung eines wirksamen Steuervollzugs für die staatliche Handlungsfähigkeit und will weitere gesetzliche Maßnahmen prüfen, um Steuerhinterziehung konsequenter ahnden zu können (Koalitionsvertrag 2025, Zeilen 1506 f.).
Konkret vorgesehen ist u. a., im Rahmen der anstehenden Evaluation der Registrierkassenpflichten festgestellte Schwachstellen zu beheben. Manipulationssichere Kassensysteme gelten als wichtiges Instrument, um steuerliche Schwarzumsätze zu verhindern; eventuelle Defizite sollen nachgesteuert werden. Ferner soll auf EU-Ebene gegen Steueroasen vorgegangen werden: Unkooperative Steuerhoheitsgebiete sollen konsequent auf die „Schwarze Liste“ der EU gesetzt werden (Koalitionsvertrag 2025, Zeilen 1511-1514).
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