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  • · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung

    Wiederzulassung zur Anwaltschaft kann dauern

    von Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof und Speyer

    | Der Anwaltsgerichtshof München hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen und ab wann ein Anwalt, der wegen mehrerer Straftaten, darunter Steuerhinterziehung, verurteilt worden war und seine Zulassung verloren hatte, diese wiedererlangen kann (27.1.21, BayAGH I, 1 ‒ 12/20). Der BGH hat die Berufung dagegen nicht zugelassen. |

     

    Sachverhalt

    Der Kläger A, im Jahr der gerichtlichen Entscheidung 74 Jahre alt und im Jahr 77 zur Anwaltschaft zugelassen, beantragte am 30.10.19, wieder als Anwalt zugelassen zu werden, nachdem mit Bescheid vom 27.3.01 nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 BRAO i. V. m. § 45 Abs. 1 StGB seine Zulassung entzogen worden war. Er war wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden. Damit hatte er für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit verloren, öffentliche Ämter zu bekleiden. Die Zulassung endete mit Ablauf des 28.7.04. Der A hatte in den Jahren 93 bis 06 mehre Straftaten begangen, hinsichtlich derer er rechtskräftig zu Freiheitsstrafen, teils ohne Bewährung, oder Geldstrafen verurteilt wurde. Es handelte sich um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Untreue, Beleidigung, fahrlässige Körperverletzung, Steuerhinterziehung sowie versuchte Steuerhinterziehung, versuchter Prozessbetrug, Anstiftung zum Meineid, Betrug bzw. versuchter Betrug, Urkundenfälschung, Vereitelung der Zwangsvollstreckung und Missbrauch von Berufsbezeichnungen. Die erste Strafe gegen den A wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, sondern nur der Strafrest, trotzdem wurde er erneut straffällig, teilweise unter Bewährungsbruch, etwa nach einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Die letzte Verurteilung war seit dem 20.10.09 rechtskräftig, und die Bewährungsfrist endete am 20.10.14.

     

    Der Antrag auf Wiederzulassung wurde wegen Unwürdigkeit des A abgelehnt. Die Klage des A gegen diesen Bescheid ist erfolglos geblieben. Nun beantragt er die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Anwaltsgerichtshofs.

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