12.02.2019 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Taxilizenz: Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird
| Nach § 15 Abs. 1 S. 2 PBefG ist über den Genehmigungsantrag innerhalb von drei Monaten nach Eingang bei der Genehmigungsbehörde zu entscheiden. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird – so das VG München mit Beschluss vom 13.6.18. |